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Alle 2 Jahre sollen Wohnwagen- und Reisemobilbesitzer ihre Flüssiggasanlage überprüfen lassen. So ist die notwendige Sicherheit immer gewährleistet. Dabei sind alle Geräte so gesichert, dass Gas nicht ungewollt und unverbrannt ausströmen kann. Damit das auch so bleibt, müssen Flüssiggasanlagen in Wohnwagen, Reisemobilen und Bauwagen alle zwei Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen überprüft werden.

Wird diese Prüfung nicht durchgeführt, gilt das vor dem TÜV als schwerwiegender Mangel. Der Halter / Eigentümer muss den Prüftermin einhalten. Dieses gilt auch für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind, also z. B. für Wohnwagen, die dauerhaft auf einem Campingplatz stehen. Seit Januar 2003 müssen z. B. Schläuche und Regler, die älter als 10 Jahre sind oder im Gültigkeitszeitraum der letzten Prüfung dieses Alter überschreiten, gewechselt werden.

Kleinere Reparaturen werden sorgfältig von uns vor Ort ausgeführt, größere nach Absprache.